2424018 – Datenschutzrecht
Auf der Grundlage der verfassungs- und unionsrechtlichen Hintergründe wird primär die DSGVO behandelt. Hier wird zunächst ihr Anwendungsbereich insbesondere in sachlicher Hinsicht mit Blick auf die personenbezogenen Daten als Regelungsobjekt erörtert. Sodann werden die Datenschutzgrundsätze (wie Rechtmäßigkeit, Erforderlichkeit und Zweckbindung) und die Rechte der Betroffenen sowie die Anforderungen an verschiedene Sonderkonstellationen (z.B. sensible Daten, automatisierte Entscheidungen) dargelegt. Neben der Datensicherheit werden weiterhin auch organisatorische Vorschriften, insb. die Bestellung des Datenschutzbeauftragten, angesprochen. Zudem befasst sich die Vorlesung mit den bereichsspezifischen Regelungen zum Datenschutz wie solche im TDDDG sowie thematisch verknüpften Regelungen wie der KI-VO und dem Data Act.
Lernziele: Die Studierenden sollen nach der Vorlesung die Bedeutung der DSGVO im europäischen Regelungsgefüge zum Digitalrecht verstehen. Außerdem sollen sie die DSGVO mit ihren zentralen Definitionen und Strukturprinzipien durchdrungen sowie die wesentlichen Regelungen so verinnerlicht haben, dass sie diese auf einfache Fälle aus dem Datenschutzrecht anwenden können.
Der Gesamtarbeitsaufwand für diese Lerneinheit beträgt ca. 90 Stunden (3.0 Credits).
Präsenzzeit: Besuch der Vorlesung 15 x 90 min = 22 h 30 min
Vor-/Nachbereitung der Vorlesung 15 x 120 min = 30 h 00 min
Skript 2 x wiederholen & 2 x 10 h = 20 h 00 min
Prüfung vorbereiten = 17 h 30 min
Summe 90 h 00 min
Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung im Umfang von i.d.R. 60 Minuten nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 SPO.